Unlock: Smartphones vom SIM-Lock zu befreien wird verboten

0

Keine wirklich guten Neuigkeiten für Besitzer eines Smartphones mit SIM-Lock. Der Unlock bzw. das Entsperren des eigenen Smartphones ist ab morgen nicht mehr legal. Nutzer haben also nur noch eine Möglichkeit ihr Gerät künftig legal zu entsperren, nämlich den Weg direkt über den Provider.

Nachdem bis zum vergangenen Herbst das allgemeine Entsperren, sprich der SIM Unlock, eine Ausnahmeregelung im “Digital Millenium Copyright Act“ (DMCA) darstellte, diese aber seit Oktober nicht mehr gilt, läuft aktuell noch die 90-tägige Übergangsphase, die vom Librarian of Congress angesetzt wurde. Morgen (26.01.2013) endet diese Phase jedoch und somit ist der Unlock nicht mehr gestattet.

Bislang gab es verschiedene Arten das Smartphone freizuschalten, sodass Besitzer des Geräts eine SIM-Karte von einem anderen Provider nutzen konnten. Für iPhone User ist vor allem der Software-Unlock via Ultrasn0w ein Begriff. Die Vorteile liegen auf der Hand, während Besitzer eines gelockten Smartphone lediglich die Provider-Karten nutzen konnten, war es möglich durch einen Unlock nahezu jede beliebig andere SIM-Karte zu nutzen.

Erlaubnis vom Provider ist zwingend erforderlich.

Ab morgen ist das so nicht mehr möglich. Wer dennoch sein Smartphone entsperren möchte, muss sich zwingend eine Erlaubnis vom eigenen Provider einholen. Davon betroffen sind allerdings längst nicht alle Nutzer. Das Verbot gilt ab morgen bislang nur in den USA. Darüber hinaus wird das Apple iPhone 5 beispielsweise fast nur noch ohne SIM-Lock verkauft. So vertreibt unter anderem der US-Provider Verizon das Apple-Smartphone von Beginn an ohne SIM-Lock und entsperrt. Provider wie AT&T bieten nach wie vor die Entsperrung nach der abgelaufenen Mindestvertragslaufzeit.

Allerdings könnte bald schon wieder alles ganz anders kommen. Denn ein Anwalt der EFF (Electronic Frontier Foundation) zufolge, ist es der DMCA überhaupt nicht daran gelegen, Nutzer an einen Provider zu fesseln. Hier müssten also letztendlich die Gerichte klären, was Sache ist. In Deutschland, Österreich und der Schweiz tritt dieses Verbot wie gesagt nicht in Kraft. Hierzulande ist der Unlock nach wie vor nicht direkt verboten. Wie die Strafen bei Verstößen in den Staaten allerdings aussehen könnten, ist noch nicht bekannt.

(via, Stand: 25.01.2013 22:56)

Hinweis:
Dieser Beitrag wurde von dem Gastautor Björn van der Sar geschrieben & vom Administrator von Hack4Life geprüft, bearbeitet und veröffentlicht.
Tipp: Besucht einmal sein Facebook Profil.
😉

LEAVE A REPLY

Please enter your comment!
Please enter your name here