Sind Autokameras in Deutschland erlaubt? – alle wichtigen Informationen zusammengefasst

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Sind Autokameras in Deutschland erlaubt - eine Übersicht

Der Einsatz einer Dash Cam unterliegt einer sogenannten Datenschutzverordnung. Die Verwendung der Autokamera darf somit nicht gegen die gesetzlichen Regelungen des Bundesgerichtshofs verstoßen. Als Nutzer einer Autokamera ist es wichtig, sich an die vorgeschriebenen Richtlinien zu halten. Ein Nicht-Einhalten der Datenschutzverordnung wird mit teuren Geldstrafen bestraft. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die bestehenden Vorschriften und Reglungen bezüglich des Einsatzes einer Dash Cam zu informieren. 

Autokameras in Deutschland – ist das erlaubt?

Eine Vielzahl von Autobesitzern fragt sich, ob das Anbringen einer Autokamera in Deutschland erlaubt ist, die Frage kann hier mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Das Anbringen einer Autokamera, die auch unter dem Namen Dash Camera bekannt ist, ist ohne Weiteres erlaubt. Am 15. Mai 2018 beschloss der Bundesgerichtshof, dass aufgezeichnete Videos mithilfe einer Dash Camera während Gerichtsprozessen oder bei der Polizei offiziell verwendet werden darf. Somit gilt das Bild- und Videomaterial einer Dash Cam als offizielles Beweismaterial. Allerdings verstoßen diese Bildaufzeichnungen im gewissen Maße gegen die sogenannten datenschutzrechtlichen Bedingungen, wie beispielsweise das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung. Im Generellen ist das Anbringen einer Autokamera jedoch ohne weitere Bedenken erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Autokamera in einem PKW oder einem Transporter angebracht wird. Heutzutage gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Camera-Typen. Einige von ihnen verfügen sogar über die bekannte GPS-Live-Tracking Funktion. Dabei kann der Livestandort des Fahrzeuges dauerhaft mitverfolgt werden. Jedoch muss zwischen dem Anbringen einer Dash Cam und das dauerhafte Aufzeichnen von Videos und Bildern unterschieden werden.

Was ist mit der Autokamera erlaubt – und was ist nicht erlaubt?

Es liegt nur ein sehr schmaler Grad zwischen dem, was durch den Einsatz einer Dash Cam erlaubt ist und dem, was nicht erlaubt ist. Das generelle Anbringen einer Autokamera ist bereits seit dem Jahre 2018 offiziell erlaubt und somit auch legal. Das anlasslose und permanente Aufzeichnen und Speichern von Videos, die den öffentlichen Straßenverkehr zeigen, ist jedoch verboten und verstößt zudem gegen die bestehende Datenschutzverordnung. Die Verwendung und der Einsatz einer Autokamera ist im öffentlichen Raum nur sehr begrenzt erlaubt. Die Autokamera darf dann eingesetzt werden, wenn ein bestimmter Verwendungszweck vorliegt. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Verkehrsunfall handeln. Die Autokamera verfügt über eine Vielzahl von unterschiedlichen Funktionen. Dazu gehört zum Beispiel:

  • die Loop-Funktion
  • der G-Sensor
  • GPS-Funktion
  • Datum- und Uhrzeit Erfassung

Die Autokamera erkennt durch den sensiblen G-Sensor frühzeitig, wenn sich das Fahrverhalten des Fahrers ändert, und startet dadurch die Videoaufzeichnung. Sollte es in einem solchen Fall zu einem Unfall oder einem anderen Schaden kommen, ist der Fahrzeughalter dazu erlaubt, das aufgezeichnete Bildmaterial bei der Polizei zu verwenden. Die Loop-Funktion sorgt dafür, das wichtiges Bildmaterial nicht einfach überschrieben wird. Sollte der Speicher der Autokamera ausgeschöpft sein, wird das bereits bestehende Bildmaterial nicht einfach gelöscht, sondern auf der eingesetzten SD-Karte abgespeichert. Sollte das aufgenommene Bildmaterial jedoch zu keinem Verwendungszeck führen, verpflichtet sich der Fahrzeughalter dazu, das aufgenommene Video- und Bildmaterial unverzüglich zu löschen. Zudem darf das aufgenommene Bildmaterial nicht zum Beispiel im Internet oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

Die GPS-Funktion ermöglicht eine dauerhafte Standortlokalisierung des Fahrzeuges. Durch das GPS-Signal wird die gesamte Fahrtstrecke gespeichert. Einzelne Zwischenstopps oder Pausen werden ebenfalls in der Dash Cam abgespeichert. Im Falle eines Unfalls kann durch das GPS-Signal die abgefahrene Strecke genau nachkonstruiert werden. Des Weiteren entscheiden sich immer mehr Radfahrer für den Einsatz einer Dash Camera. Bei den Radfahrern gelten selbstverständlich dieselben Regeln wie bei den Autofahrern. Es wird empfohlen, die Autokamera nur dann zu verwenden, wenn es die vorliegende Situation auch wirklich erlaubt. Zudem sollten beim Einsatz der Dash Cam alle wichtigen Datenschutzrichtlinien beachtet werden. 

Bundesgerichtshof – und das Thema Autokameras

Bereits seit mehreren Jahren ist es für eine Vielzahl von Autofahrern unklar, wie und unter welchen Umständen Autokameras zum Einsatz kommen dürfen. Der Bundesgerichthof hat genau aus diesem Grund im Mai 2018 einen offiziellen Gesetzentwurf vorgestellt. Dieser besagt, dass das aufgezeichnete Bild- und Videomaterial in einem Unfallhaftpflichtprozess als Beweismaterial verwendet werden kann. Die Videoaufzeichnungen der Dash Cam sind somit trotz des eigentlichen Verstoßes gegen das sogenannte Datenschutzrecht in einem Zivilprozess als beweisführendes Mittel verwendbar. Ein weiterer Punkt, der für das Verwenden einer Autokamera im Straßenverkehr spricht, ist die häufig auftretende Beweisnot im Falle eines Verkehrsunfalls. Eine Vielzahl von Fragen können durch die Videoaufnahme der Dash Camera ganz einfach geklärt werden. Dies war einer der ausschlaggebenden Gründe, warum sich der Bundesgerichtshof für die Legalisierung von Dash Cameras im Straßenverkehr entschieden hat. 

Die absoluten Verbote beim Einsatz einer Dash Camera

Im Grunde genommen kann die Dash Cam ohne Weiteres im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Dabei sollten jedoch einige wichtige Regeln beachtet werden. Ein nicht Einhalten dieser Regeln kann zu erheblichen Bußgeldern und Strafen führen:

  • Sollte der Einsatz der Autokamera gegen die Datenschutzverordnung verstoßen, muss der Fahrzeughalter mit einer entsprechenden Geldstrafe rechnen.
  • Die Weitergabe von aufgezeichnetem Video- und Bildmaterial an Dritten ist ebenfalls strafbar.
  • Der momentane Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Datenschutzverordnung im Straßenverkehr beläuft sich auf eine Geldstrafe von mehreren Tausend Euro.

Um diese schwerwiegenden Strafen zu umgehen, sollte sich jeder Dash Cam Nutzer unbedingt an die Datenvorschriften halten. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer Straftat kann das aufgezeichnete Bildmaterial ohne Weiteres an die Polizei weitergegeben werden.

Die Autokamera begeistert nicht nur aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile, sondern auch wegen ihrer komplexen Funktionsweise. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Dash Camera nur in Verbindung mit einem entsprechenden Verwendungszweck im öffentlichen Straßenverkehr zum Einsatz kommen darf. Sollten Sie diese Aspekte beachten, steht einem reibungslosen Einsatz einer Dash Camera nichts mehr im Wege. 

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